Wir sichern Berlins grüne Oasen!

Der Senat hat ein starkes Signal gesetzt: Mit dem neuen Kleingartenflächensicherungsgesetz werden 56.820 Kleingärten – das sind rund 2.300 Hektar – dauerhaft gesichert.

Der Gesetzentwurf schafft erstmals eine klare Grundlage, wie wir in Berlin mit Kleingartenflächen umgehen – mit einem doppelten Schutzmechanismus:

  • Keine Veräußerung landeseigener Kleingartenflächen.
  • Nutzung nur im Ausnahmefall möglich, z. B. für bezahlbaren Wohnraum oder soziale Infrastruktur – und nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses.
  • Ersatzflächen in gleicher Größe und Nähe müssen gesichert sein.
  • Zugänglichkeit der Wege in Kleingartenanlagen wird ganzjährig angestrebt.

Wir denken Klimaschutz, Erholung, bezahlbaren Wohnraum und soziale Infrastruktur zusammen. Das ist ein großer Schritt für die Balance von Stadtentwicklung, Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit!

Jetzt kommt der Gesetzentwurf in den Rat der Bürgermeister, dann zurück in den Senat und dann zu uns ins Abgeordnetenhaus.