Vor 28 Jahren wurde das Römische Statut verabschiedet, der Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofes.
Nicht alle Staaten erkennen die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes, mit Sitz in Den Haag, an. Politischer Druck und Sanktionen richten sich gegen seine Amtsträger. Haftbefehle können ohne die Zusammenarbeit der Staaten nicht vollstreckt werden.
Diese Schwächen sind aber kein Argument gegen den Gerichtshof, sondern ein Auftrag, ihn zu stärken. Deutschland gehört zu seinen größten Unterstützern. Bundesaußenminister Johann Wadephul hat unmissverständlich erklärt, dass Deutschland das Völkerrecht und den Internationalen Strafgerichtshof weiterhin unterstützen wird.
Das Verfahren gegen den früheren philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte zeigt, dass die internationale Strafjustiz handlungsfähig sein kann. Nach Dutertes Festnahme durch die philippinischen Behörden wurde er im März 2025 nach Den Haag überstellt. Im April hat der Gerichtshof die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte bestätigt und den Fall zur Hauptverhandlung zugelassen.
Der Internationale Strafgerichtshof ist nur so stark wie die Bereitschaft der Staatengemeinschaft, mit ihm zusammenzuarbeiten. Angriffe und Sanktionen gegen unabhängige Richter und Ankläger gefährden dagegen die regelbasierte internationale Ordnung.
Völkerrecht muss gelten, unabhängige Gerichte müssen geschützt und schwerste Verbrechen konsequent verfolgt werden. Niemand steht über dem Recht.
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