Tempo 30

Zur Luftreinhaltung hatte Berlin 2018 auf stark belasteten Hauptstraßen Tempo 30 angeordnet - eine von zahlreichen Maßnahmen, um EU-Grenzwerte einzuhalten und die Gesundheit zu schützen. Auch der Einsatz von E-Bussen, die grüne Plakette ("Feinstaubplakette") sowie Gebäudeeffizienz gehören u.a. dazu.

Laut Straßenverkehrsordnung ist innerorts 50 km/h die Regelgeschwindigkeit (§ 3 StVO). Tempo 30 auf Hauptstraßen darf nur angeordnet werden, wenn StVO-Gründe wie Verkehrssicherheit oder Lärmschutz vorliegen. Die Luftqualität hat sich vielerorts verbessert. Deshalb musste neu abgewogen werden. Genau das hat Berlin jetzt getan.

So sollen die Hauptverkehrsstraßen den Verkehr effizient bündeln und Ausweichverkehre ins Nebenstraßennetz verhindern.

Nachts dient Tempo 30 dem Lärmschutz, denn dauerhafte Verkehrslärmbelastung über ~55 dB erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Deshalb führt Berlin parallel ein großes Netz an Tempo 30 nachts ein (rund 230 km Hauptstraßen).

In Charlottenburg-Wilmersdorf gilt deshalb tagsüber auf der Joachimsthaler Straße vom Hardenbergplatz bis zum Kurfürstendamm sowie auf der Kaiser-Friedrich-Straße zwischen Kant- und Bismarckstraße wieder Tempo 50. Nachts gilt zum Schutz der Anwohnergesundheit weiter Tempo 30.

Auf dem Abschnitt Kaiser-Friedrich-Straße (Bismarckstraße/Otto-Suhr-Allee) bleibt Tempo 30 bestehen.